Fremdenbehörden führen mitunter eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe im Staat aus. Jeden Tag müssen sie Entscheidungen treffen, welche das Leben eines Menschen nachhaltig beeinflussen können. Die Verantwortung die diese Behörden inne haben ist groß.
Umso trauriger ist es, dass gegen mehrere Beamte der Sicherheitsdirektion NÖ, der Fremdenpolizei NÖ, des Unabhängigen Verwaltungssenats NÖ und des Innenministeriums strafrechtlich ermittelt wird. Erneut geht es um das Thema Aufenthalt und Bleiberecht.
Wie jetzt nun bekannt wurde, wurden Asylsuchende in NÖ ab 2006 schon bei bloßen Verdacht darauf, dass nicht Österreich sondern ein anderer EU-Staat zuständig ist, in Schubhaft gesteckt. Teilweise mussten die Betroffenen monatelang in Gefangenschaft ausharren, bis sie von der letzten Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erlöst wurden. Den Angeklagten wird vorgeworfen, dass das Verhängen der Schubhaft das primäre Ziel ihres Handels war.
Was hat das Ganze nun mit uns zu tun? Erinnern wir und zurück. Am 3. September 2007 beantragte Rakhat Aliyev bei der Bezirkshauptmannschaft Horn (NÖ) eine Niederlassungsbewilligung. Am selben Tag wurde diese bewilligt. Zwei Tage (!!!) später konnte Aliyev seine Aufenthaltsbewilligung in Kartenform abholen.
Wie kann es sein, dass die einen bei dem geringsten Verdacht eingesperrt werden und Aliyev, gegen den zur damaligen Zeit ermittelt (!) wurde, einen Freischein in die EU erhält. Weder das ein noch das andere Extrem sind hinzunehmen!
Foto: urbi@sebi
Das ist wirklich komisch, was da passiert. Da kann man sich echt sicher sein, dass dort viel Geld im Spiel war, sonst kann ich mir das nicht anders erklären, dass man innerhalb von so kurzer Zeit die Aufenthaltsbewilligung kriegt.